Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) "Naturpark-Trekking"
1. Rechtsgrundlagen/Allgemeines
1.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Projektträger Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gast erkennt diese hiermit ohne Einschränkungen an und bestätigt mit seiner Buchung von diesen Kenntnis genommen zu haben.
1.2. Die Trekkingplätze sind Bestandteil des Angebots „Naturpark-Trekking“ des Projektträgers Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. und seiner Projektpartner.
2. Vertragsschluss/Zahlungsmodalitäten
2.1. Mit seiner elektronischen Anmeldung bietet der Gast dem Verein Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
2.2. Der Vertrag wird rechtsverbindlich, indem der Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. dem Gast die Buchung elektronisch bestätigt.
2.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.4. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.5. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist das Nutzungsentgelt sofort nach der Buchung zu entrichten. Die Buchung wird erst nach Zahlungseingang gültig. Nach Zahlung des Nutzungsentgeltes erhält der Gast auf elektronischem Wege die Buchungsbestätigung zugesandt. Diese berechtigt den Gast erst zur Übernachtung bzw. zum Aufbau eines Zeltes auf der Trekking-Plattform und ist auf Verlangen dem vom Grundstückseigentümer oder dem Naturpark Beauftragten vor Ort vorzuzeigen.
2.6. In den Reiseunterlagen werden dem Gast Daten über die genaue Lage des gebuchten Platzes (GPS-Daten und Karte), den gebuchten Zeitraum und die Benutzerordnung zugesandt. Wir empfehlen die Benutzung eines GPS-Geräts.
2.7. Preise (Stand 01.09.2021): 15,- € (inkl. MwSt.) pro Nacht für eine Trekking-Plattform mit maximal sechs Personen.
3. Leistungen
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet unter www.naturpark-trekking.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2. Der Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. stellt auf jedem Trekkingplatz eine Holzplattform zur Verfügung. Das Übernachten ist ausschließlich auf dieser Plattform erlaubt. Nächtigen und Lagern ist neben den Plattformen nicht gestattet. Eine Holzplattform misst 4,5 Meter x 3,5 Meter und bietet Platz für bis zu 2 Zelte. Zelte welche größer als die Gesamtmaße der Holzplattform sind, sind nicht gestattet.
3.3. Die Trekkingplätze sind in der Zeit von 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres maximal für zwei aufeinanderfolgende Nächte buchbar. Für die Nutzung der Plätze benötigt der Gast eine Buchungsbestätigung.
3.4. Die Anreise auf den Trekkingplatz kann ab 13.00 Uhr am Tag der Übernachtung erfolgen. Die Abreise vom Trekkingplatz sollte, um Wartezeiten zu vermeiden, bis spätestens 12.00 Uhr erfolgen. Gegenseitige Rücksichtnahme wird vorausgesetzt.
4. Rücktritt/Kündigung/höhere Gewalt
4.1. Der Gast kann bis zum 4. Tag vor der gebuchten Übernachtung vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist beim Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. schriftlich einzureichen (Erreichbarkeit siehe unten). Gründe für den Rücktritt brauchen in diesem Fall nicht angegeben zu werden.
4.2. Tritt der Gast ab dem 3. Tag vor Durchführung der vereinbarten Übernachtung zurück, so fällt eine Rücktrittsgebühr in Höhe des gesamten Reisepreises an.
4.3. Der Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. hat das Recht, die Übernachtung auch nach Vertragsschluss abzusagen, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt (z.B. Waldbrände, Überschwemmungen, starkes Unwetter) und bei Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände (z.B. Einschränkungen in der Verkehrssicherheit). Der Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. informiert den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich über diese Änderungen. Im Falle einer erheblichen Änderung oder Absage der gebuchten Leistung durch den Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. hat der Gast das Recht, unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle hat der Gast keine Rücktrittsgebühr zu entrichten.
4.4. Der Gast hat das Recht, die Übernachtung / Buchung auch nach Vertragsschluss abzusagen, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt (z.B. Waldbrände, Überschwemmungen, starkes Unwetter, Todesfälle oder Verlust des Arbeitsplatzes). Der Gast informiert den Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich über diese Änderungen.
Hinweis zum Wetter: Gewitter oder Starkregen sowie Nebel sind Wetterereignisse, mit denen in der entsprechenden Jahreszeit zu rechnen ist. Wetter lässt sich i.d.R. durch die Nutzung von Wetterprognosen, wie z.B. vom Deutschen Wetterdienst (www.dwd.de), vorhersagen und anschließend im Tourenverlauf beobachten, sodass auf Veränderungen reagiert werden kann. Wir empfehlen dringend, die Naturlagerplätze bei Unwetterwarnungen nicht zu nutzen.
5. Haftung
5.1. Der Grundstückseigentümer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Platzes und seiner Einrichtungen.
5.2. Der Gast haftet für jegliche von ihm bzw. ihn begleitenden Personen und Tieren verursachten Schäden an Inventar, Gelände und Ausstattungsgegenständen des gebuchten Trekkingplatzes. Die Schäden sind dem Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V. umgehend zu melden. Entsprechende Kontaktdaten finden sich in der Buchungsbestätigung.
5.3. Der Gast haftet insbesondere für Schäden, die durch Umgang mit Feuer oder das Anzünden von Feuer entstehen. Das Entzünden von offenem Feuer und Grillgerät ist nicht gestattet.
5.4. Der Gast haftet für sämtliche Sach- und Körperschäden, die von ihm bzw. ihn begleitenden Personen oder Tieren z.B. an den mit der Kontrolle der Plätze beauftragten Personen verursacht werden.
6. Pflichten des Gastes/Gruppenleiters
Der Gast erkennt mit seiner Buchung die Benutzungsordnung für die Trekkingplätze verbindlich an. Diese Regelungen sind zwingend einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Naturpark Sauerland Rothaargebirge, der Grundstückseigentümer oder ein von ihnen mit der Überprüfung beauftragter Dritter auf dem jeweiligen Trekkingplatz das Hausrecht ausüben. Die bereits entrichteten Gebühren werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet.
7. Rechtswahl/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Vereines Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V., Schmallenberg.
8. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Regelung nach dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Verantwortlich:
Naturpark Sauerland Rothaargebirge e.V.
Im Ohle 12
57392 Schmallenberg
E-Mail: info@npsr.de
VR 1648, Amtsgericht Arnsberg
Gemeinnütziger Verein nach § 60a Abs. 1 AO